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Energieausweise

Der Energieausweis unterscheidet sich in zwei Arten von Energieausweisen. Zum einen gibt es den Verbrauchsausweis und zum anderen den Bedarfsausweis.

Der Verbrauchsausweis beschreibt den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes, in Abhängigkeit vom realen Nutzungsverhalten.

Der Bedarfsausweis bewertet ebenfalls den Energieverbrauch von Gebäuden, jedoch auf Grundlage der theoretischen Erwartung aus der Bauteilbeschaffenheit und des Zustands des Objektes. Durch den Bedarfsausweis kann eine vom Nutzer unabhängige Beurteilung über den Energieverbrauch getroffen werden.

Gerne beraten wir Sie darüber, wann ein Verbrauchsausweis und wann ein Bedarfsausweis notwendig ist und Stellen Ihnen dann die jeweils gewünschte Art des Energieausweises aus.